Dienstag, 26. Juni 2012

Hamburg verordnet sich ein Transparenzgesetz

Die Hamburgische Bürgerschaft will am Mittwoch ein Transparenzgesetz beschließen und damit Geheimniskrämerei in Ämtern und Behörden unterbinden. Viele Dokumente aus Politik und Verwaltung – etwa Senatsbeschlüsse, Gutachten oder Baugenehmigungen – sollen dann nicht mehr nur auf Antrag zugänglich, sondern frei im Internet verfügbar sein. "Das Amtsgeheimnis hat im Wesentlichen ausgedient", hieß es am Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung aller Bürgerschaftsfraktionen und der Volksinitiative "Transparenz schafft Vertrauen".

Kernstück des interfraktionellen Gesetzentwurfs (PDF-Datei) ist ein Informationsregister im Internet – mit Daten, Dokumenten, Statistiken, Verträgen und Vorschriften. Damit könnten sich Bürger im Vorfeld politischer Entscheidungen die nötigen Informationen beschaffen. Das neue Transparenzgesetz soll das bisherige Informationsfreiheitsgesetz ablösen. Daten, die Verwaltung und öffentliche Unternehmen nicht im Informationsregister veröffentlichen müssen, können weiterhin auf Antrag zugänglich gemacht werden. Bei "komplexen Auskunftswünschen" solle es künftig einen Kostenvoranschlag geben, erklärten die Fraktionen.

"Wir haben aus dem Informationsrecht der Menschen eine Informationspflicht der Behörden gemacht", sagte Gregor Hackmack vom Verein "Mehr Demokratie". Der Verein, die Antikorruptionsorganisation Transparency International und der Chaos Computer Club hatten im Oktober 2011 eine Volksinitiative zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes gestartet. Durch die Einigung der Fraktionen sei ein für Sommer geplantes Volksbegehren nun aber hinfällig, hieß es.

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar begrüßte den Entwurf. "Das neue Transparenzgesetz schafft nicht nur die Voraussetzungen für einen bürgerfreundlichen Informationszugang, Hamburg belegt damit in Sachen transparente Verwaltung auch einen Spitzenplatz im Vergleich der Bundesländer." Der Zugang zu Informationen könne aber nicht uneingeschränkt gewährt werden: "Der Schutz der Daten von Bürgerinnen und Bürger muss gewahrt bleiben."

Offene Verwaltung ist nicht nur in Hamburg auf dem Vormarsch: Erst vor wenigen Tagen hatte der Berliner Senat Mittel freigegeben, um das landeseigene Open-Data-Portal nach einer sechsmonatigen Pilotphase in den Regelbetrieb zu übernehmen. (dpa) / (axk)


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