Freitag, 1. Juni 2012

Viel Kritik am Vorstoß der Grünen zu mehr Informationsfreiheit

Laut dem innenpolitischen Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz würden politische Entscheidungen besser "wenn die Bürger informiert sind und mitwirken können". Transparenz gehöre zu den Grundfesten der Demokratie. Bislang sei der Paradigmenwechsel in der Verwaltung noch nicht vollzogen, Auskunftsrechte gingen oft ins Leere. Es sei daher nötig, den Anspruch auf Akteneinsicht verfassungsrechtlich zu untermauern und parallel auf Private auszudehnen. Doch mit Ausnahme der Linken haben sich alle Bundestagsfraktionen vehement gegen die Initiative der Grünen ausgesprochen, das Recht auf Akteneinsicht im Grundgesetz zu verankern.

Mit dem Gesetzentwurf würden die Abgeordneten die Verfassung zu einem "Verwaltungsverfahrensgesetz" degradieren, monierte der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg am Freitag bei der ersten Lesung des Vorhabens im Parlament. Er warf der Oppositionspartei vor, ein Bild von der Politik zu zeichnen, das "nur aus Filz und Kumpanei" bestehe. Statt ein Grundrecht auf Informationsfreiheit zu schaffen, wäre es seiner Ansicht nach sinnvoller, die in zahlreichen rechtlichen Grundlagen vorgesehen Möglichkeiten zur Akteneinsicht in einem allgemeinen Informationsgesetz zu bündeln.

Sensburgs Fraktionskollege Stephan Mayer sah bei den Grünen die Angst vor den Piraten im Nacken sitzen. Erste Resultate der laufenden Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes zeigten, dass der darin enthaltene Anspruch auf Akteneinsicht nicht oft gegenüber Rechten von Verfassungsrang wie dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zurücktreten müsse. Herausgekommen sei auch, dass die Nutzungszahlen mit Ausnahme einzelner "Massenabfragen" stagnierten. Hinter den meisten Auskunftsersuchen, die vor Gericht entschieden werden mussten, hätten Lobbyisten, Anleger, Insolvenzverwalter und Pressevertreter gestanden.

Der CSU-Politiker möchte daher lieber über Fragen des Missbrauchs der Informationsfreiheit sprechen. So seien derzeit zehn Mitarbeiter im Innenministerium damit beschäftigt, "66 Anfragen von zwei Journalisten zu beantworten". Diese wollten damit eventuell nur ihre eigene Recherchearbeit auf den Staat abwälzen. Das Vorhaben der Grünen könne zu einer "Missdeutung, einer Überbetonung des Informationsrechts gegenüber der informationellen Selbstbestimmung", ergänzte Mayers Parteigenosse Norbert Geis. Auch ein Eingriff in den "Kernbereich der Exekutive" sei zu befürchten.

Von einem prinzipiellen "gemeinsamen Anliegen" sprach die Innenexpertin der FDP, Gisela Piltz. Der Vorstoß sei aber "mit der sozialen Marktwirtschaft unvereinbar". Verbraucherinformation seien ein wichtiger Teil davon; aber ebenso hätten Unternehmen das Recht, ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vor der Konkurrenz zu bewahren. Die Liberale rief den Grünen zu, dass sie mit dem Anliegen, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall in diesem Bereich nicht mehr durchführen zu müssen, "ziemlich alleine im Parlament" seien.

Der Entwurf sei "gut gemeint", aber "nicht gut gemacht", gab Dieter Wiefelspütz im Namen der SPD-Fraktion zu bedenken. Bei der Informationsfreiheit müsse zwar tatsächlich "der nächste Schritt gemacht werden, aber nicht mit beliebigen Verfassungsänderungen". Der zweite sozialdemokratische Redner, Edgar Franke, postulierte, dass es kein "schrankenloses Grundrecht gegenüber öffentlichen Stellen" geben dürfe.

Eine Festschreibung des Zugangsrechts auf Informationen im Grundgesetz "kann nicht schaden", gab die Linke Nicole Gohlke von Notz Rückendeckung. Der Vorstoß sei so "selbstverständlich zu begrüßen". Sie ermahnte die Grünen aber zugleich im Zusammenhang mit dem Verbot von "Blockupy"-Kundgebungen, sich auch in Regionen und Städten wie Frankfurt, in denen sie mit in der Regierung sitzen, stärker für die Einhaltung von Grundrechten wie der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit einzusetzen. (Stefan Krempl) / (bbe)


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